Barrierefreie Websites

ZUGANG FÜR ALLE!

Diagramm Websites mit Alt-Texten zur Barrierefreiheit. 200 getestete Websites: 30% Gut, 26,5% teilweise, 43,5% nicht ausreichend.
Von 200 getesteten Websites

Gesetz Barrierefreiheit

Notwendige Veränderungen haben unterschiedliche Gründe. Das gilt auch im Internet. Dazu zwei Beispiele: Zu einem schreibt der Gesetzgeber vor, dass seit 1. Jänner 2016 alle Webseiten barrierefrei gestaltet werden müssen. Zum anderen gilt seit April 2015, dass Google all jene Websites beim Ranking bevorzugt, die auch für mobile Endgeräte optimiert sind.

Was auf den ersten Blick nicht unbedingt zusammenhängt, hat aber einen gemeinsamen Nenner. Alle Unternehmen, die schon seit Jahren nichts an ihren Systemen geändert haben, werden die technischen Kriterien, die in beiden Fällen gefordert werden, nicht erfüllen können. Und auch in der Lösung des Grundproblems liegt die Verbindung dieser beiden Aspekte: Mit dem Wechsel auf ein aktuelles System nach neuem Stand der Technik sind schon die meisten Anforderungen erfüllt. So werden Links richtig generiert und der Code ist so aufgebaut dass auch alle wichtigen Elemente mit Tastatur bedient werden können, um so Barrierefreiheit zu schaffen. Ein modernes Content Management System ist außerdem so aufgebaut, dass die Inhalte sowohl am PC als auch auf mobilen Endgeräten perfekt dargestellt werden.

Der freie Zugang zum Online-Auftritt ist ein wichtiger Aspekt, denn kein Unternehmen kann es sich leisten, auf bestimmte Kundengruppen zu verzichten.

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